Gebühren für Tierärzte sind gesetzlich geregelt
 

Einzugsgebiet: Bielefeld, Werther, Steinhagen
(ca. 20km rund um den Praxissitz in 33619 Bielefeld)

 

Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Anfahrt richtet sich nach der in der GOT gesetzlich vorgeschriebenen Kilometer-Pauschale. Ab dem 22.11.2022 ist eine neue GOT in Kraft. Für unsere Praxis bedeutet das, dass wir zusätzlich zu dem Wegegeld eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 41,06€ berechnen müssen.

 

Das Wegegeld beträgt je gefahrenen Doppelkilometer 3,50 € netto = 4,17€ brutto. Mindestens jedoch 15,47 € brutto als Pauschale (wenn Sie z.B. nur einen Kilometer entfernt wohnen, müssen Sie 15,47€ bezahlen und nicht nur 4,17€). Gerechnet wird vom Praxissitz in Hoberge-Uerentrup. Wir nutzen google.maps, um die Entfernungen zu berechnen, wenn der Dienst mehrere Routen vorschlägt, dann nutzen wir die kürzeste als Rechengrundlage.

 

Alle Preise unterliegen der gesetzlichen Vorgabe »Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)« der meist im 1,7fachen Satz erhoben wird. Ab dem 22.11.2022 werden wir - wie von der Bundestierärztekammer empfohlen - im Mittel den 1,25-fachen Satz der neuen GOT zu Grunde legen. Das bedeutet für Sie als Tierhalter eine Preissteigerung um ca. 20%.

 

Für jede Behandlung gilt grundsätzlich: »So viel wie nötig, so wenig wie möglich!« zum Wohl Ihres Tieres und Ihres Geldbeutels.

 

 

Teilen der Anfahrtskosten

 

Es wird pro Anfahrt, nicht pro Tier abgerechnet! Tierbesitzer, die in der Nachbarschaft wohnen, können sich also die Gebühren für die Anfahrt und Hausbesuch teilen. Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab und vereinbaren Sie, z.B. bei mehreren Impfpatienten, einen Sammeltermin.

 

Zahlungsmodalitäten

 

Alle Leistungen werden vor Ort direkt nach der Behandlung abgerechnet. Sie haben die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

 

Eine Ratenzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.

Dies liegt zum einen an der leider schlechten Zahlungsmoral einiger Patientenhalter, und zum anderen an dem hohen Arbeitsaufwand der mit dieser Zahlungsart verbunden ist. Die Bürozeit soll so minimal wie irgendwie möglich ausfallen, damit wir Ihrem Liebling auch helfen können und nicht am Computer sitzen müssen - der Tag hat nur 24 Stunden...
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechenbeispiele

 

Sie bestellen die mobile Tierarztpraxis zum Jahnplatz nach BI-Mitte (=3,5 km), es wird ein pauschales Wegegeld in Höhe von

brutto 15,47€ berechnet. Ab dem 22.11.2022 wird zusätzlich eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 41,06€ berechnet, in diesem Beispiel müssen Sie also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen 56,53€ bezahlen.

 

Sie bestellen die mobile Tierarztpraxis zu den Heeper Fichten (9,1 km), es wird ein Wegegeld in Höhe von 9,1 km x 4,17 € =  37,95 € berechnet. Ab dem 22.11.2022 wird zusätzlich eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 41,06€ berechnet, in diesem Beispiel müssen Sie also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen 79,01€ bezahlen.
 

 

Sie bestellen die mobile Tierarztpraxis nach Steinhagen in die Mozartstraße (5,8 km), es wird ein Wegegeld in Höhe von

5,8 km x 4,17 € = 24,19 € berechnet.Ab dem 22.11.2022 wird zusätzlich eine Hausbesuchspauschale in Höhe von 41,06€ berechnet, in diesem Beispiel müssen Sie also zusätzlich zu den "normalen" tierärztlichen Leistungen 65,25€ bezahlen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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